Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Glow Cascadepoint (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen der Kreativkonzepte, Kampagnenentwicklung und Markenbotschaften. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen konzeptionellen und textlichen Leistungen. Produktions-, Media- und Rechtsberatungsleistungen sind nur Bestandteil, wenn ausdrücklich vereinbart.
3. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht eine Annahmefrist genannt ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (E-Mail genügt) des Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt Briefing-Unterlagen, Markenrichtlinien und Freigabeentscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5. Geistiges Eigentum
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die im Angebot genannten Nutzungsrechte für die beschriebenen Medien und Zeiträume. Entwürfe und nicht freigegebene Routen dürfen ohne Zustimmung nicht öffentlich verwendet werden.
6. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Honorare und Zahlungspläne. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Leistungen ruhen zu lassen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit von Claims und Motiven liegt beim Auftraggeber, sofern keine gesonderte Prüfung beauftragt wurde.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, außer soweit zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich geboten.
9. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Deliverables. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel.